Allgemeine Informationen
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Wenn Sie in Bayern den Fischfang ausüben wollen, müssen Sie einen gültigen Fischereischein und einen gültigen Erlaubnisschein bei sich führen und diesen auf Verlangen den Aufsichtspersonen zur Prüfung aushändigen.
Der Fischereischein ist ein Legitimationspapier, das dem Inhaber erlaubt, zu angeln.
Voraussetzung ist eine bestandene Fischerprüfung.
Für die Zulassung zur Prüfung wird die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang vorausgesetzt.
Christian Frank
Jagd- und Fischerschule Frank
Kreisstraße 2
93164 Laaber
Mobil: +49 151 40 71 14 57
eMail: info@jagdschule-frank.de